Zum Hauptinhalt springen
Meldestelle & Ombudsperson

Hinweisgeberschutz auslagern, Ressourcen schonen, Pflichten erfüllen.

Rechtskonforme Meldestelle und unabhängige Ombudsperson:
Mit unserem Komplettservice erfüllen Sie einfach und verlässlich die Vorgaben es Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG), ohne interne Ressourcen zu binden.
decorative image
Rechtskonforme Hinweisbearbeitung sicherstellen

Das HinSchG gilt weiterhin. Auch, wenn kaum noch jemand darüber spricht.

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen zum Betrieb einer internen Meldestelle – betreut durch eine fachkundige und neutrale Ombudsperson. Da eine interne Lösung Ressourcen bindet, teuer ist und Interessenskonflikte verursacht, ist es gesetzlich ausdrücklich möglich und vorgesehen, die Funktion extern auszulagern.

In unserem Komplettpaket übernehmen wir den Betrieb Ihrer Meldestelle über unsere digitale Whistleblowing-Plattform – und sorgen als Ombudsperson für die fristgerechte, vertrauliche und konforme Bearbeitung eingehender Meldungen.

Ihre Vorteile mit unserem Service:

  • Vorgaben des HinSchG zuverlässig erfüllen
  • Vertrauliche und fundierte Hinweisbearbeitung sicherstellen
  • Interne Ressourcen schonen und Kosten sparen
  • Haftungs- und Bußgeldrisiken minimieren

Diese und weitere Unternehmen vertrauen auf unsere Beratung:

decorative image
decorative image
decorative image
Kaum Aufwand mit externer Lösung

Setzen Sie auf fundierte Expertise von außen und entlasten Sie Ihre Organisation.

  • Interne Lösung & Ombudsperson(en)

    • Je nach Meldeaufkommen schwer planbare Ressourcen
    • Erfordert Fachkunde und laufende Weiterbildungen
    • Ombudspersonen genießen besonderen Kündigungsschutz
    • Gefahr von Interessenskonflikten
  • Externe Lösung & Ombudsperson

    • Rechtssichere Abbildung ohne Aufbau eigener Strukturen
    • Kaum interne Ressourcenbindung
    • Sofort verfügbare und stets aktuelle Fachkunde
    • Neutrale und unabhängige Bewertung aller Meldungen
    • Basiert auf flexibler vertraglicher Gestaltung
    • Meldekanal schnell eingerichtet stattt lange Implemetierung
Whistleblowing-Plattform

Stellen Sie Ihren Mitarbeitenden einen sicheren Meldekanal bereit.

Mit unserer ISO-27001-zertifizierten und in Deutschland gehosteten Hinweisplattform ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitenden, jederzeit eine vertrauliche Meldung zu übermitteln.

  • Wahlweise anonyme oder offene Übermittlung von Meldungen
  • Intuitiv bedienbare Plattform – verfügbar in allen EU-Sprachen
  • Automatisierte, revisionssichere Dokumentation aller Vorgänge
  • Integriertes Fristenmanagement für fristgerechte Bearbeitung
decorative image
Hinweisgeberschutz

Fragen & Antworten

Welchen Zweck hat der Hinweisgeberschutz?

Der Hinweisgeberschutz soll Personen schützen, die auf Missstände oder Rechtsverstöße im Unternehmen hinweisen. Ziel ist es, Fehlverhalten frühzeitig aufzudecken, Schäden zu begrenzen und Hinweisgebende vor Benachteiligung oder Repressalien zu bewahren. Gleichzeitig stärkt er die Transparenz und Integrität innerhalb der Organisation.

Wer oder was ist eine Ombudsperson?

Eine Ombudsperson ist die fachkundige und neutrale Stelle, die eingehende Hinweise entgegennimmt, prüft und das weitere Verfahren koordiniert. Sie agiert unabhängig, wahrt Vertraulichkeit und stellt sicher, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.

Was sind die Aufgaben einer Ombudsperson?

Die Ombudsperson nimmt Hinweise entgegen, bestätigt den Eingang fristgerecht, prüft den Sachverhalt strukturiert und bewertet das weitere Vorgehen. Sie koordiniert notwendige Schritte, achtet auf Vertraulichkeit und dokumentiert den gesamten Prozess nachvollziehbar.

Wer kann Ombudsperson sein?

Ombudsperson kann eine interne oder externe Person sein, sofern sie fachkundig, zuverlässig und unabhängig agiert. Sie muss über ausreichende rechtliche und verfahrensbezogene Kenntnisse verfügen und in der Lage sein, Hinweise neutral zu bewerten.

Bei einer internen Lösung sollte zusätzlich eine fachkundige Vertretung oder Zwei-Personen-Lösung angestrebt werden. Nur so kann auch in solchen Fällen eine unabhängige Bearbeitung sichergestellt werden, in denen Hinweise eingehen, die die eigene Abteilung, Vorgesetzten oder die eigene Person betreffen. Anderenfalls besteht ein Interessenskonflikt und eine neutrale Bewertung ist nicht möglich.

Warum ist externer Hinweisgeberschutz von Vorteil?

Eine externe Ombudsperson bringt spezialisierte Expertise und gelebte Neutralität mit. Interessenkonflikte werden vermieden, interne Ressourcen bleiben planbar und Fristen sowie Dokumentationspflichten werden strukturiert eingehalten. Das erhöht die Verfahrenssicherheit und reduziert Risiken.

Haftet eine externe Ombudsperson?

Die externe Ombudsperson haftet im Rahmen ihrer vertraglich übernommenen Pflichten. Gleichzeitig bleibt das Unternehmen als Verpflichteter nach dem Hinweisgeberschutzgesetz in der Gesamtverantwortung. Eine klare Aufgabenverteilung und dokumentierte Prozesse schaffen hier Transparenz und Sicherheit.

Was kostet externer Hinweisgeberschutz?

Die Kosten richten sich nach der Unternehmensgröße:

100 € pro Monat bei 1–99 Mitarbeitenden
150 € pro Monat bei 100–499 Mitarbeitenden
200 € pro Monat bei 500–999 Mitarbeitenden
Individuelles Angebot ab 1.000 Mitarbeitenden

Im Preis enthalten sind der Betrieb der digitalen Meldestelle sowie die fachkundige Betreuung durch eine externe Ombudsperson.

decorative image
decorative image
decorative image

Bereit für ressourcenschonenden Hinweisgeberschutz?

Bei uns bekommen Sie das Rundumpaket.
Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch.